Kurzreferat
Diese Richtlinie legt die Mindestanforderungen und die Prozeduren zur Überprüfung der Einhaltung dieser Mindestanforderungen an tragbare Geräte zur Messung von gasförmigen Emissionen und Abgasparametern an Kleinfeuerungsanlagen durch Schornsteinfeger fest. Sie gilt für alle Eignungsprüfungen von Messgeräten zur Messung von gasförmigen Emissionen und Abgasparametern, deren Einsatz an Kleinfeuerungsanlagen vorgesehen ist. Zu Kleinfeuerungsanlagen gehören Feuerungsanlagen nach 1. BImSchV oder nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen nach § 31 Abs. 9 der 44. BImSchV oder Feuerungsanlagen nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Diese Richtlinie richtet sich an die Hersteller von Messgeräten zur Überwachung der Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen, an Prüfinstitute, die Eignungsprüfungen solcher Geräte durchführen, und an die Behörden, die über eine Anerkennung der Eignung zu entscheiden haben. Anwendern eignungsgeprüfter Messgeräte zur Überwachung der Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen bietet sie Hilfestellung beim Betrieb dieser Geräte. Den Stellen für wiederkehrende Überprüfungen von eignungsgeprüften Messgeräten kann sie als zusätzlich Informationsquelle bei ihren Tätigkeiten dienen.