Kurzreferat
Die Richtlinie legt die Verfahren zur Überprüfung fest, ob die Mindestanforderungen an optische Fernmesseinrichtungen zur Überwachung von Immissionen auf der Basis von weg-, flächen- und raumintegrierenden oder räumlich aufgelösten Messungen erfüllt werden. Sie gilt für alle Eignungsprüfungen optischer Fernmesseinrichtungen, die zur Überwachung der Luftqualität im geregelten Bereich vorgesehen sind. Die Richtlinie ist nicht anwendbar auf einzelne Komponenten von Messeinrichtungen, weil die Eignungsprüfung sich stets auf vollständige Messeinrichtungen bezieht.