Kurzreferat
Diese Richtlinie legt die allgemeinen Mindestanforderungen an eine digitale Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen automatischen Mess- und elektronischen Auswerteeinrichtungen zur Überwachung der Emissionen fest. In den folgenden Blättern zu dieser Richtlinie werden die spezifischen Anforderungen für die Realisierung einer digitalen Schnittstelle auf Basis eines spezifischen Profils oder einer spezifischen Spezifikation festgelegt. Diese allgemeinen und die spezifischen Diese Richtlinie legt die allgemeinen Mindestanforderungen an eine digitale Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen automatischen Mess- und elektronischen Auswerteeinrichtungen zur Überwachung der Emissionen fest. Diese Mindestanforderungen gelten für Eignungsprüfungen von automatischen Mess- und elektronischen Auswerteeinrichtungen, die mit digitalen Schnittstellen ausgestattet sind. Die Richtlinie erfüllt die Anforderungen der Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der DIN EN 15267-3 hinsichtlich der vollständigen Beschreibung der digitalen Schnittstelle im Normen- und Richtlinienwerk. Diese Richtlinie richtet sich an die Hersteller automatischer Mess- und elektronischer Auswerteeinrichtungen zur Überwachung der Emissionen, an Prüfinstitute, die Eignungsprüfungen solcher Einrichtungen durchführen, und an die Behörden, die über eine Eignungsbekanntgabe zu entscheiden haben. Dem Anwender einer eignungsgeprüften Einrichtung zur Überwachung der Emissionen bietet sie Hilfestellung beim Betrieb dieser Einrichtungen.