Kurzreferat
Gegenstand der Richtlinie ist die Definition und Festlegung der wesentlichen technischen Merkmale von Nassreinigungsmaschinen und -geräten für eine Verkehrsflächenreinigung, mit Hinblick auf die Beseitigung von Verunreinigungen durch Öle oder ähnliche Stoffe, die die Bausubstanz und/oder die Verkehrssicherheit gefährden können. Die Richtlinie wendet sich an Anwender, Nutzer und Hersteller von Nassreinigungsmaschinen, an geeignete Prüforganisationen sowie an die Eigentümer von Verkehrsflächen. Die Richtlinie liefert Prüfungs- und Beurteilungskriterien zur Beurteilung der grundsätzlichen Eignung von Nassreinigungsmaschinen für Verkehrsflächenreinigungen nach Ölverschmutzungen bei definierten Rahmenbedingungen. ß