Kurzreferat
In den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland werden bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Stands der Technik für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen sowie für Einrichtungen zum Lagern, Behandeln und Umschlagen von Althölzern zum Zweck der Verwertung unterschiedliche Anforderungen bei Genehmigung und Vollzug gestellt. Diese unterschiedlichen Anforderungen können im Rahmen von Genehmigungsverfahren und im Vollzug zu Wettbewerbsverzerrungen und zu zeitlichen Verzögerungen bei Investitionen führen. Die Anwendung dieser Richtlinie trägt dazu bei, ein einheitliches Vorgehen bei Genehmigungsverfahren, im Vollzug und in der Überwachung in Deutschland sicherzustellen. Die Richtlinie wendet sich an Betreiber, Planer, Anlagenbauer und zuständige Behörden. Soweit Dritte im Einwirkungsbereich der Anlagen und Einrichtungen von Altholzanlagen betroffen sind, findet diese Richtlinie ebenfalls Anwendung. Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik und gilt für stationäre, mobile und semi-mobile Anlagen sowie für Nebenanlagen anderer Industriebereiche, wie Spanplattenwerke oder Kraftwerke in denen Altholz gelagert, behandelt oder umgeschlagen wird. Die Anforderungen der Richtlinie bilden die Grundlage für Planung, Errichtung und Betrieb von Altholzanlagen sowie für den Vollzug.