Kurzreferat
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08. April 2013 wird der Begriff "Ausgangszustandsbericht" in das BImSchG eingeführt. Die Anwendung der Richtlinie hilft Anlagenbetreibern, die beabsichtigen, eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) zu betreiben, dabei die Anforderungen hinsichtlich der Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand zusammenzustellen und damit unterschiedliche Anforderungen bei Genehmigung und Vollzug zu vereinheitlichen. Die Richtlinie wendet sich an Betreiber, Planer, Anlagenbauer, Sachverständige, zuständige Behörden sowie Dritte im Einwirkungsbereich von Schrottplätzen, die nach der Industrieemissionsrichtlinie geplant, errichtet und betrieben werden. Diese Richtlinie beschreibt den Stand der Technik bei der Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand von Schrottplätzen.