Kurzreferat
Bisher ist eine präzise Leistungsbeschreibung im Bereich von Instandsetzung und Aufarbeitung von Verbrennungsmotoren nur schwer möglich, da Begrifflichkeiten nicht eindeutig definiert sind. Aktuell verwendete Begriffe wie "Austauschmotor", "instand gesetzter Motor", "generalüberholtes Aggregat" usw. zeigen die bisher vorhandene begriffliche Unsicherheit. Diese Richtlinie sorgt hier für Abhilfe. Die Richtlinie spezifiziert Begriffe und legt Kriterien zur Beschreibung des Instandsetzungs- und Aufarbeitungsumfangs von Verbrennungsmotoren fest. Es wird dargestellt, wie der Arbeitsumfang beschrieben wird und welche Leistungen der Kunde erwarten kann. Die Richtlinie dient Herstellern, Sachverständigen, Verbraucherverbänden, Juristen und Endkunden in Fach- und Streitfragen als Basis. Haftungsfragen werden in der Richtlinie nicht behandelt.