Kurzreferat
Die Richtlinie stellt die gesamten technischen Abläufe und die damit zusammenhängenden organisatorischen Maßnahmen in einem Automobilverwertungsbetrieb dar. Diese reichen vom Erfassen der Fahrzeuge über die Trockenlegung und Demontage von Stoffen und Teilen bis hin zur letztendlichen Verwertung der Restkarossen. Die besonderen Belange der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes werden bei der Demontage und Lagerung berücksichtigt. Diese Richtlinie wendet sich an Unternehmen, die Fahrzeuge im Sinne der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) aus dem Verkehr ziehen und verwerten. Die Aussagen beziehen sich auf Fahrzeuge, die als Unfall- oder Testfahrzeug oder als reguläres Altfahrzeug verwertet werden sollen.