Kurzreferat
Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die "Befähigte Personen für Ladebrücken, -stege, -schienen und fahrbare Rampen" ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nicht behandelt in dieser Richtlinie werden Prüfungen von Ladebrücken und fahrbare Rampen bei Wasser- und Luftfahrzeugen und Hubladebühnen (Ladebordwände). Die Richtlinie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel.