Kurzreferat
Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die "Befähigte Personen für Flurförderzeuge, Anbaugeräte, Anhänger" ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nicht behandelt in dieser Richtlinie werden Prüfungen von Flurförderzeugen, die ihrer Bauart nach für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr geeignet sind, Arbeitsmaschinen (Einrichtungen) auf Fahrgestellen von Straßenfahrzeugen, Fahrzeugkranen, Hebebühnen, Regalbediengeräten, Baumaschinen sowie Flurförderzeugen mit Teleskopausleger o. Ä. Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel.Für Befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein "Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln". Deshalb stehen Schulungsanbieter, die Befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für Befähigte Personen definiert.