Kurzreferat
Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die "Befähigte Personen für Leitern, Tritte, fahrbare Arbeitsbühnen und Kleingerüste" ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Solche Arbeitsmittel sind z. B. fahrbare Arbeitsbühnen, Kleingerüste, Leitern und Tritte. Nicht behandelt in dieser Richtlinie werden Prüfungen von Dachleitern, Strick- und Seilleitern, Steigleitern, Leitern für Kinderspielgeräte, motorbetriebene Leitern (z. B. Feuerwehrdrehleiter). Sie konkretisiert die allgemeinen Aussagen der Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 für die genannten Arbeitsmittel. Für Befähigte Personen gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein "Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln". Deshalb stehen Schulungsanbieter, die Befähigte Personen ausbilden, häufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen. Die Richtlinienreihe VDI 4068 gibt den Ausbildungsstätten Hilfestellung, indem sie fachbezogene Kenntnisse und Prüfungsinhalte für Befähigte Personen definiert.