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Technische Regel [AKTUELL] Richtlinie des Monats März 2016
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Die Richtlinie VDI 4068 Blatt 1 beschreibt die Qualifikationsmerkmale der zur Prüfung befähigten Personen nach § 3 Abs. 3 BetrSichV und TRBS 1203 zur Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.
Die fachliche Qualifikation von zur Prüfung befähigten Personen ist arbeitsmittel- oder anlagenbezogen.
Die Auswahl der zur Prüfung befähigten Personen nach § 3 Abs. 3 BetrSichV orientiert sich in der betrieblichen Praxis an den dort eingesetzten Arbeitsmitteln oder nach der Art der überwachungsbedürftigen Anlage.
Dabei hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden.
Um die Anforderungen an die mit der Prüfung beauftragten Personen festlegen zu können, müssen Kriterien für ein solches Klassifizierungsverfahren festgelegt werden.
Die VDI-Richtlinie bietet ein Klassifizierungsmodell für die erforderliche Qualifizierung der zur Prüfung beauftragten Personen an und legt die für die Aus- und Weiterbildung notwendigen Bedingungen fest. Dem Arbeitgeber steht damit eine Handlungsanleitung zur systematischen Ermittlung der Anforderungen an zur Prüfung beauftragten Personen zur Verfügung.
Die VDI 4068 Blatt 1 richtet sich an Unternehmer, Sicherheitsfachkräfte und Führungskräfte sowie fachlich Interessierte.
Dieses Dokument ersetzt VDI 4068 Blatt 1:2009-10 .