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Stichhaltige Sicherungskonzepte für den Umgang mit Anschlägen, Amokläufen, Geiselnahmen
Das Bewusstsein für die Gefahren durch lebensbedrohliche Gewalttaten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Durch Attentate wie die Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin oder die Schreckenstaten in Paris und Nizza ist die empfundene Bedrohung durch unvorhersehbare Gewaltverbrechen allgegenwärtig. Dies spiegelt sich auch in der durchaus sinnvollen Maßnahme wider, Maßnahmen für die Reaktion auf Amokläufe und Anschläge in betriebliche Sicherheitskonzepte aufzunehmen. Grundsätzlich ist die Evakuierung aus dem Gefahrengebiet das erste Mittel der Wahl. Dies ist so auch festgelegt in der VDI 4062. Allerdings existieren bei der betrieblichen Gefahrenabwehr durchaus Szenarien, in denen eine Evakuierung nicht ratsam ist, sondern andere, teils gegensätzliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Diese werden in der vorliegenden Richtlinie vorgestellt. Die in dieser Richtlinie erarbeiteten Organisations- und Handlungsempfehlungen beruhen auf den praktischen Erfahrungen aus der Polizeiarbeit. Eine Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei zur Abstimmung von Sicherheitskonzepten im Vorfeld von Gewaltverbrechen ist in jedem Fall zu empfehlen.
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 4062 Blatt 2 sind die Vorkehrungen und Maßnahmen, die zur Schadensminimierung im Fall von lebensbedrohlichen Gewalttaten (Amokläufe, Anschläge, Geiselnahmen, Terrorangriffe u.a.) beitragen können. Die Richtlinie bietet die nötigen Informationen zur Erstellung eines betrieblichen Sicherungskonzepts, in dem die Gegenmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Gewalttaten verankert sind.
Die Richtlinie ist anzuwenden in allen Einrichtungen und Stätten, in denen mehrere Menschen zusammenkommen, beispielsweise Kirchen, Kindergärten, Veranstaltungen, aber auch Unternehmen und Organisationen.
VDI-Richtlinie 4062 Blatt 2 beschreibt Aspekte wie den Einfluss baulicher und technischer Gegebenheiten, die Rollen und die Schulung von Mitarbeitern und die Auslösung und Aufhebung eines Amokalarms. Die Richtlinie enthält auch Hinweise zu Gefahrenübungen im Betrieb.
Ziel der VDI-Richtlinie 4062 Blatt 2 ist die Erschwerung von Gewalttaten und das Reduzieren der bei diesen angerichteten Schäden.
VDI 4062 Blatt 2 ersetzt nicht das Eingreifen polizeilicher Kräfte, die hier vorgestellten Maßnahmen dienen vielmehr zur Überbrückung der Dauer bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte, sowie zu deren Unterstützung.
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