Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt die Möglichkeiten der Emissionsminderung für trockenmechanische, physikalisch-chemische, thermische und biologische Bodenbehandlungsanlagen gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Die Ausführungen gelten sowohl für ortsfeste als auch semimobile und mobile Anlagen. Der heutigen Genehmigungspraxis Rechnung tragend, werden in dieser Richtlinie unter Bodenbehandlungsanlagen auch solche Anlagen erfasst, die neben Boden auch bodenähnliche Abfälle (z. B. Straßenkehricht, Schlammfangrückstände, kontaminierter Bauschutt oder Materialien ähnlicher Konsistenz) behandeln, nicht jedoch Anlagen, die ausschließlich der Behandlung derartiger Abfälle dienen.