Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt den derzeitigen Stand der Technik der Kremationsanlagen, die Ursachen für das Auftreten von schädlichen Umwelteinwirkungen, Maßnahmen zum Vermeiden und Mindern von schädlichen Umwelteinwirkungen, sicherheitstechnische Gesichtspunkte und gibt Hinweise und Empfehlungen zur Beschränkung der Emissionen sowie messtechnische Anleitungen zur Ermittlung dieser Emissionswerte. Sie berücksichtigt neben den rein umweltschutztechnischen Anforderungen an Humankremationsanlagen auch Anforderungen an Pietät und Würde, z. B. Vermeidung der Vermischung der Aschen, Beachtung regionaler Traditionen, die es bei der Feuerbestattung von Menschen zu beachten sind. Sie ist gleichermaßen Arbeitsmittel für Bauherren und Betreiber, Planer und ausführende Firmen, Hersteller und Bezieher von Särgen bzw. Bestattungszubehör, Aufsichts- und Überwachungsorgane sowie Prüfinstitutionen und Behörden.