Kurzreferat
Beschwerden über Gerüche in der Außenluft gehören zu einer häufig geäußerten Kritik, vor allem bei Anlagen, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnbebauung befinden. Die Bearbeitung von Geruchsbeschwerden durch die zuständigen Behörden ist häufig mit einem erheblichen Personal- und Zeitaufwand verbunden. In der Richtlinie wird die systematische Erfassung und Bearbeitung von Geruchsbeschwerden beschrieben. Das Vorgehen ist in folgende Schritte unterteilt: a) Erfassung der Beschwerde (Datenerhebung), b) Ermittlung von Ursachen, c) Bewertung und d) Maßnahmen. Es werden die Grundlagen, Anwendungsbeispiele und Arbeitshilfen, wie Formulare, dargestellt. Hauptanwender der Richtlinie sind die für den Immissionsschutz zuständigen Überwachungs-, Genehmigungs- und Fachbehörden. Die Richtlinie kann für alle Geruchsbeschwerden angewendet werden, unabhängig, ob es sich um genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen handelt.