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Bedarfe ermitteln und Anforderungen an die Gebäudeautomation systematisch planen und umsetzen
Heutzutage kommt kein Gebäudemanagement mehr ohne die Gebäudeautomation aus: Sie ist die Grundlage für einen energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb von Gebäuden. Bestehende Bauwerke werden entsprechend nachgerüstet, Neuanlagen von Vornherein mit den für sie sinnvollen Bestandteilen der Gebäudeautomation ausgestattet. Die Bedarfe können je nach Nutzung sehr unterschiedlich sein. Daher ist es wichtig, dass bereits die Planung der Gebäudeautomation mit großer Sorgfalt vorgenommen wird. Dem voranstehen muss eine Bedarfsermittlung. Die VDI-Richtlinie 3814 Blatt 2.1 bietet Hilfsmittel, mit denen der konkrete Bedarf bereits in der Frühphase von Bauprozessen identifiziert werden kann. Mit diesen Informationen kann ein valides Betreiberkonzept aufgestellt werden, das die Bedingung für einen späteren funktionierenden Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung ist. Bauherren und deren Bedarfsplaner, Objektplaner und Ingenieure finden hier, was sie benötigen, um die erforderlichen Leistungen zu erbringen.
Der Gültigkeitsbereich der Richtlinienreihe VDI 3814, darunter auch das vorliegende Blatt 2.1, erstreckt sich über die Automation von Gebäuden und Immobilienportfolios. Er gilt für Anlagenautomation und Raumautomation gleichermaßen, und beinhaltet sämtliche Bereiche, deren Funktionalität mindestens teilweise durch die Gebäudeautomation bestimmt wird.
Zu den genannten Anlagen zählen automatisierte Fassadensysteme, Sonnenschutzanlagen und Beleuchtungssysteme, Heizungs-, Kälte und RLT-Anlagen.
Werden Gebäudeautomations-Funktionen für den Betrieb genutzt, gilt die VDI auch für das Facility-Management.
Anwendungsbereich dieser Richtlinie ist die Bedarfsberatung und Bedarfsplanung für den Bereich der Gebäudeautomation im Rahmen einer Bauaufgabe, sowie das Erstellen von Betreiberkonzepten und Lastenheften. Ihr Ziel ist die gewerkeübergreifende, vollständige Umsetzung der Anforderungen und Vorgaben an die Gebäudeautomation.