Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für die Modernisierung bestehender heiztechnischer Anlagen, um diese im Einklang mit geltenden Vorgaben (z. B. der Energieeinsparverordnung - EnEV) und wirtschaftlich betreiben zu können. Die Richtlinie gilt für Anlagen zur Bereitstellung von Raumwärme und zur Trinkwassererwärmung. Die Richtlinie beschreibt die Bestandsermittlung, Planung, Methoden, Maßnahmen und Qualitätssicherung sowie die Vorgehensweise für die Erweiterung oder den Rückbau von heiztechnischen Anlagen.