Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für die rechnerische oder mittelbar messtechnische Ermittlung und Anwendung von Teilkennwerten thermischer Energie für Gebäude und Liegenschaften. Die Anwendung der Richtlinie ermöglicht es, aus dem aus Messwerten ermittelten thermischen Endenergieverbrauch eines Gebäudes oder einer Liegenschaft zunächst Teilverbrauchskennwerte zu bilden, die Teilverbrauchskennwerte zu bewerten und einzuschätzen. Typische und atypische Nutzungen werden berücksichtigt. Sie ermöglicht hierdurch die Aufdeckung von Einsparpotenzialen durch Vergleich der Kennwerte mit Referenzwerten ähnlicher Gebäude oder Liegenschaften.