Kurzreferat
Die Richtlinie VDI 3807 gilt für das Ermitteln und Anwenden von Energie- und Wasserverbrauchskennwerten für Gebäude und Liegenschaften, die mit Endenergie (Heizenergie einschließlich Fernwärme, Strom) und Wasser versorgt werden. Verbrauchskennwerte gelten für Gebäude in ihrer Gesamtheit und werden aus gemessenen Verbrauchswerten ermittelt, die dem Einfluss unterschiedlicher Größen unterliegen (z. B. baulicher Wärmeschutz, Nutzungsgrad der Heizanlage, Nutzung des Gebäudes, innere Wärmelasten, passive Sonnenenergienutzung, Benutzerverhalten). Teilkennwerte können aus gemessenen Werten abgeleitet und/oder rechnerisch ermittelt werden. Dabei sind die Angaben in den Blättern 3, 4 und 5 zu beachten. Beim Vergleich von Kennwerten sind gebäude- und nutzerspezifische Besonderheiten zu beachten.