Kurzreferat
Beim Betrieb von Werkzeugmaschinen müssen Mitarbeiter in den Betrieben vor Gefahrstoffen in der Luft geschützt und Personen- und Gebäudeschäden, insbesondere auch durch Explosionen, vermieden werden. Die Richtlinie soll Herstellern von Werkzeugmaschinen, Planern von technischen Absauganlagen und den Betreibern solcher Anlagen Empfehlungen zur Auslegung und Gestaltung der Erfassung von Maschinenabsaugungen und der notwendigen Filter geben. Sie legt ein Verfahren zur Ermittlung der Abluftströme fest. Dabei werden wirtschaftliche Gesichtspunkte betrachtet, um die nachzuführenden Luftströme und den Energiebedarf so gering wie möglich zu halten. Es werden Möglichkeiten zum Funktionsnachweis aufgezeigt, Abluftreinigungsverfahren für die jeweiligen Anwendungsfälle und Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren beschrieben.