Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für lufttechnische Anlagen in Fertigungsstätten. Sie behandelt Zuluft- und Abluftanlagen und berücksichtigt Erfassungseinrichtungen für die Prozessabluft. Es werden Empfehlungen für die Umsetzung lufttechnischer Maßnahmen gegeben, die auf alle Arten von Fertigungsstätten anwendbar sind, um vom Menschen am Arbeitsplatz vermeidbare Belastungen weitgehend fernzuhalten. In Fertigungsstätten mit prozessbedingten Wärmelasten sind zusätzlich thermisch zuträgliche Umgebungsbedingungen einzuhalten. Ferner kann die Anwendung der Richtlinie dazu dienen, produktionsbedingte Anforderungen an das thermische Umfeld und an die Luftqualität durch Lufttechnik für Fertigungsstätten sicherzustellen.