Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt den Einsatz der Immissions-Raten-Messapparatur (IRMA) zur Ermittlung der Immissions-Rate von Ammoniak und Ammonium-Verbindungen. Aufbau und Betrieb der IRMA werden ebenso dargelegt wie die Aufbereitung der gewonnenen Proben und die Berechnung der Immissions-Rate. Ergänzend nennt die Richtlinie mögliche Analysemethoden zur Bestimmung der Ammonium-Konzentrationen in den Proben. Durch Verbindung der Probenahme mit einem nachgeschalteten, definierten Analysenverfahren für die gewonnenen Proben wird die vorgestellte IRMA-Methode zu einem vollständigen Messverfahren. Abschließend gibt die Richtlinie Hinweise zur Qualitätssicherung und macht Vorgaben zur Darstellung der Immissions-Raten und zu den Verfahrenskenngrößen.