Kurzreferat
Die Richtlinie thematisiert diffuse Emissionen von Deponien für mineralische und/oder biologisch abbaubare Abfälle und beschreibt Anforderungen und definiert Mess- und Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Quellstärke und der Emissionsfaktoren von diffusen Staub-, Geruchs- und Deponiegasemissionen für bereits abgeschlossene sowie noch betriebene Abfalldeponien. Die in dieser Richtlinie aufgezeigten Berechnungs- sowie Messverfahren erlauben es, die diffusen Emissionen bei Berücksichtigung entsprechender Randbedingungen mit einer ausreichenden Genauigkeit zu ermitteln. Die Richtlinie benennt daher die wichtigsten Einflussgrößen und Anwendungskriterien. Die Richtlinie gilt sowohl für Deponien, die abfallrechtlich geregelt sind, als auch mit denen, die vor diesen Regelungen vorhanden waren (Altablagerungen). Sie befasst sich nicht mit Deponien für überwiegend gefährliche Abfälle sowie Untertagedeponien. Der Einfluss einer mechanisch-biologischen Vorbehandlung vor der Ablagerung wird berücksichtigt. Darüber hinaus werden Empfehlungen gegeben, wie Emissionen verhindert oder gemindert werden können. Die Richtlinie wendet sich sowohl an Gutachter als auch an Betreiber von Deponien und Vertreter von Behörden.