Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt Anforderungen an atmosphärische Umweltbedingungen im Bereich Erholung, Prävention, Heilung und Rehabilitation. Sie verfolgt das Ziel, einheitliche Qualitätsstandards auf dem Gebiet des Bioklimas, der Luftgüte und des Lärms zur Verfügung zu stellen, die zur Anerkennung von Einrichtungen im Bereich Erholung, Prävention, Heilung und Rehabilitation dienen können. Sie ergänzt damit die vom "Deutschen Heilbäderverband e.V." und dem "Deutschen Tourismusverband e.V." herausgegebene Verbandsnorm "Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen", die für die Bundesländer in Deutschland eine der Grundlagen für die Anerkennung ihrer Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen darstellt. Die Richtlinie berücksichtigt den wissenschaftlichen Fortschritt auf dem Gebiet der Human-Biometeorologie sowie die Weiterentwicklung von Modellen und Messverfahren zur Erfassung, Darstellung und Bewertung bioklimatologisch und lufthygienisch relevanter Beurteilungsgrößen. Sie wendet sich an Personen und Institutionen, die auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Funktionen für die Qualitätssicherung von Einrichtungen im Bereich der Erholung, Prävention, Heilung und Rehabilitation verantwortlich sind und dafür einheitliche Bewertungsgrundlagen benötigen - auch über die Grenzen Deutschlands hinaus.