Kurzreferat
Meteorologische Messungen für Zwecke der Luftreinhaltung sind sowohl zur Beurteilung von Emissions- und Immissionsvorgängen notwendig und werden somit zur Überwachung der Luftgüte durchgeführt. Hierzu gehören insbesondere die Messung der Globalstrahlung, der direkten Sonnenstrahlung und der Strahlungsbilanz. Mithilfe von Messungen der Strahlungskomponenten sowie bestimmter Anteile im Spektrum lassen sich Aussagen über den Gehalt der Luft an gas- und aerosolförmigen Beimengungen sowie über die fotochemische Bildung von sekundären Luftverunreinigungen gewinnen. Diese Richtlinie beschreibt Anforderungen an Strahlungsmessgeräte, deren Aufstellung, Kalibrierung, Überprüfung und Wartung. Sie wendet sich an Betreiber von Messstationen zur Messung der Strahlung und ihrer Komponenten sowohl für Zwecke der Luftreinhaltung als auch für die Bedürfnisse von Landwirtschaft, Energietechnik - speziell Fotovoltaik, Bau- und Gebäudetechnik, Ökologie und der Meteorologie, insbesondere der Strahlungs- und Stadtklimatologie. Eingeschlossen sind auch Untersuchungen der Wirkung der Strahlung im technischen und biologischen Bereich.