Kurzreferat
Die Richtlinie findet Anwendung bei der Messung des Windvektors und der virtuellen Temperatur mit hoher zeitlicher Auflösung sowie bei der Bestimmung von turbulenten Größen, z.B. bei Messaufgaben zur Abschätzung der Ausbreitungssituation in der Luftreinhaltung für genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG und TA Luft, in der Überwachung kerntechnischer Anlagen und bei vielen agrarmeteorologischen, forstmeteorologischen und allgemeinen mikrometeorologischen Fragestellungen. Somit sind Ultraschallanemometer Bestandteil entsprechender Messstationen. Weiterhin können Ultraschallanemometer bei der Bestimmung des mittleren Windvektors übliche mechanische Windgeber ersetzen und auch in Klima- und Wetterstationen nach internationalem Standard (WMO No. 8) eingesetzt werden. Die Richtlinie wendet sich insbesondere an Gutachterbüros, Vertreter von Behörden und Wissenschaftler.