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Sport- und Freizeitanlagen können bei ungünstiger Lage in der angrenzenden Wohnnachbarschaft zu Geräuschimmissionen führen, die im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes als schädliche Umwelteinwirkung zu bewerten sind. Bei der Planung oder der wesentlichen Änderung von derartigen Anlagen sollte deshalb mit einer Prognoseberechnung festgestellt werden, welche Geräuschimmissionen zu erwarten sind. Im Falle der voraussichtlichen Überschreitung der jeweils gültigen Immissionsrichtwerte können so rechtzeitig Lärmminderungsmaßnahmen oder Planungsalternativen einbezogen werden. In dieser Richtlinie werden Kennwerte für die Geräuschemission für folgende Sport- und Freizeitanlagen dargestellt: Fußball, Feldhockey, American Football, Tennis, Eishockey, Publikums-Eislauf, Eisstocksport, Sommerstocksport, Skateanlagen, Freibäder, Freizeit- und Erlebnisbäder, Leichtathletik-Veranstaltungen, Bolzplätze, Motorsportanlagen, Beachvolleyball, Inline-Skater-Hockey, Streetball, Beschallungsanlagen im Freien, Rummelplätze, Volksfeste, Märkte, Zirkusse, Freizeit- und Vergnügungsparks, Vereins- und Bürgerhäuser, ortsfeste Wasserskianlagen, Sommerrodelbahnen und Hundedressurplätze. Die dargestellten Emissionsansätze sind dabei modulartig konzipiert. Für den Fall, dass beim Betrieb einer Sport- oder Freizeitanlage mehrere unterschiedliche Geräuschquellen zusammenwirken, kann die Gesamtemission der Anlage aus dem eigentlichen Anlagengeräusch und weiteren Geräuschanteilen bausteinartig rechnerisch "zusammengesetzt" werden. Diese Geräuschemissionswerte sind so dargestellt, dass sie als Datenbasis für eine Berechnung von Immissionspegeln unter Verwendung der üblichen Ausbreitungsberechnungsverfahren dienen können. Diese Richtlinie wendet sich an akustische Berater, Planer, Betreiber und Behörden, die mit vorstehend aufgeführten Anlagen in Beziehung stehen. Die Richtlinie wurde im Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDI vom Unterausschuss NA 001-01-04-32 UA "Sport- und Freizeitanlagen - ETS 32" erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt VDI 3770:2002-04 .
Gegenüber der Vorgängerfassung wurden die folgenden Änderungen vorgenommen: Aktualisierung der Emissionskennwerte und Erweiterung um die folgenden Anlagen und Aktivitäten: Beachvolleyball, Inline-Skaterhockey, Streetball, Beschallungsanlagen im Freien, Rummelplätze, Volksfeste, Märkte, Zirkusse, Freizeit- und Vergnügungsparks, Vereins- und Bürgerhäuser, ortsfeste Wasserskianlagen, Sommerrodelbahnen, Hundedressurplätze, Parkplätze und Fahrverkehr.