Die Richtlinie gibt Empfehlungen, um beim Neubau, Ausbau oder Umbau von Gaststätten und Kegelbahnen den geforderten baulichen Schallschutz durch ein einheitliches Vorgehen bei der schalltechnischen Planung sowie der Ausführung zu erreichen und nachzuweisen. Sie gilt für Gaststätten und Kegelbahnen.
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ICS
91.120.20
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