Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung der Faserzahlkonzentration anorganischer faserförmiger Partikel in der Innenraumluft oder in der Außenluft sowie deren Zuordnung zu bestimmten Faserklassen (Chrysotil, Amphibolasbest, Calciumsulfat, sonstige anorganische Fasern). Die Faserzählung und Faserzuordnung erfolgt mit dem REM/EDXA-Verfahren (Rasterelektronenmikroskop/energiedispersive Röntgenanalyse). Die Nachweisgrenze des Verfahrens liegt unter den in der Richtlinie festgelegten Standardbedingungen bei einer Faserzahlkonzentration von 300/cbm. Hinweise zur Differenzierung von Produktfasern und zur Bestimmung organischer Fasern werden gegeben.