Kurzreferat
Die Richtlinie umfasst die Herstellung und Verarbeitung von Textilien aus organischen und anorganischen Fasern und gilt nur im Zusammenhang mit VDI 3469 Blatt 1. Textile Halb- und Fertigprodukte werden überwiegend für die Produktion von Bekleidung (Bekleidungstextilien), Heimtextilien (z.B. für Bezugs- und Gardinenstoff oder Teppiche) sowie für technische Textilien (z.B. Filtermedien, Verbundwerkstoffe und Diaphragmen) eingesetzt. Die Möglichkeiten zur Emissionsminderung bei der Herstellung und Weiterverarbeitung der genannten Produkte werden ausführlich beschrieben. Ein weiterer Abschnitt behandelt die bei der Abfallbeseitigung zu beachtenden Vorschriften.