Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt die Emissionsminderung faserförmiger Stäube bei der Herstellung und Verarbeitung von Faserzement-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau und gilt nur im Zusammenhang mit VDI 3469 Blatt 1. Stäube können hierbei beim Lagern der Rohstoffe, bei der Aufbereitung der Fasern und der Herstellung des Faserzementgemischs entstehen. Ferner bei der Bearbeitung (Schneiden, Bohren, Lochen) der Produkte im trockenen Zustand sowohl im Herstellerwerk als auch auf der Baustelle entstehen. In der Regel werden Faserzementprodukte verlegefertig zur Baustelle geliefert, sodass nur noch einzelne Passschnitte notwendig sind. Zur Bearbeitung der Faserzementprodukte auf der Baustelle werden in der Richtlinie geeignete staubarm arbeitende Geräte vorgeschlagen. Ausführlich wird ferner auf Abfallbeseitigung, Abbruch und Deponierung von Faserzementprodukten eingegangen. Produktionsabfälle, die nicht dem Herstellungsprozess zugeführt werden können, werden z.B. Zementwerken zugeführt.