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Ob als Rohstoff für die Holzindustrie, als moderner Brennstoff oder sogar als Spielplatzgrund: Hackholzschnitzel sind in vielen Bereichen nicht wegzudenken. Als erneuerbarer Rohstoff dürften sie zukünftig eine immer wichtigere Rolle spielen. Jedoch ist bei ihrer Lagerung einiges zu beachten, denn mit dieser sind charakteristische Risiken verbunden. Hackholzschnitzel können aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit gesundheitliche und Sachschäden verursachen. Bei der Lagerung in großen Mengen sind Brandgefahr und Staubbildung zu berücksichtigen. Durch eine falsche Lagerung kann es auch zu wirtschaftlichen Schäden durch Heizwertverluste kommen. Dasselbe gilt für die Aufbereitung und den Umschlag von Holzhackschnitzeln. Die Qualität des gelagerten Materials ist dabei ebenso von Bedeutung wie die Lagerstätte und die Lagerweise. Der VDI bietet mit der vorliegenden Richtlinie einen Leitfaden zur sachgemäßen und sicheren Lagerung und Umschlag von Holzhackschnitzeln; hier insbesondere solchen, die für die energetische Nutzung vorgesehen sind. (Hinweise für die Lagerung von Holzhackschnitzeln für die stoffliche Nutzung finden sich in VDI 3462 Blatt 2.) Die Richtlinie wendet sich an Betreiberfirmen von Holzhackschnitzellagern und -fabriken sowie an prüfendes Personal im Zusammenhang mit Holzhackschnitzellagerung.
Verwendung der Richtlinie
VDI 3464 Blatt 2 gilt für fachgerechtes Lagern und Umschlagen von Holzhackschnitzeln als Holzbrennstoff. Die Richtlinie nimmt auch Bezug auf die Anlieferung beim Endkunden. Für die Lagerung bezieht sich die Richtlinie auf Lagerstätten mit einem Fassungsvermögen von maximal 2000 t atro. Sie ist gültig für Holzhackschnitzel aus naturbelassenem Wald- und Plantagenholz sowie aus Industrierestholz, sofern es sich dabei um chemisch unbehandelte Holznebenprodukte ohne Rinde handelt.
Die Richtlinie führt in die Grundlagen zum Thema Holzhackschnitzel und deren Lagerung ein und stellt den Aufbau geeigneter Lagerstätten vor. Sie bietet einen Ausblick über die potenziellen Risiken für Mensch und Natur (z.B. Selbstentzündung, Aerosolemissionen, Sickerwasser) und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ausgehend von den möglichen Schädigungen gibt VDI 3464 Blatt 2 einen Überblick über die Maßnahmen, die rohstoffseitig, herstellungsseitig, sowie bei Transport und Umschlag und der Gestaltung der Lagerstätte zu treffen sind.
VDI 3464 Blatt 2 nennt Möglichkeiten zur Überprüfung des Erfolgs getroffener Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Probenahmen oder Temperaturmessungen.
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