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Technische Regel [AKTUELL]

VDI 3461:2018-12

Emissionsminderung - Thermochemische Vergasung von Biomasse in Kraft-Wärme-Kopplung

Englischer Titel
Emission control - Thermochemical gasification of biomass in combined heat and power configurations
Ausgabedatum
2018-12
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
89

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Kurzreferat
Die thermochemische Vergasung von Biomasse mithilfe eines Vergasungsmittels stellt eine Möglichkeit dar, nachwachsende Rohstoffe dezentral in nutzbare Energieformen umzuwandeln. Die Richtlinie bietet einen umfassenden Überblick über die thermochemische Vergasung von Biomasse zum Zweck der Energiegewinnung. Zusätzlich gibt sie einen Überblick zum Stand der Technik sowohl bei der Erzeugung von Holzgas als auch bei dessen Verwertung. Weiterhin werden Hinweise zur Errichtung und zum Betrieb von Vergasungsanlagen gegeben.
Über dieses Produkt

Biomassevergasung sauber und effizient betreiben – Emissionen gering halten, Energiegewinn maximieren

In dieser VDI-Richtlinie wird der Stand der Technik hinsichtlich Mindestanforderungen, Qualitätskriterien und Umweltstandards bei Biomassevergasung beschrieben. Die thermochemische Vergasung von Biomasse mithilfe eines Vergasungsmittels stellt eine Möglichkeit dar, nachwachsende Rohstoffe dezentral in nutzbare Energieformen umzuwandeln. Die Richtlinie bietet einen umfassenden Überblick über die thermochemische Vergasung von Biomasse zum Zweck der Energiegewinnung. Zusätzlich gibt sie einen Überblick zum Stand der Technik, sowohl bei der Erzeugung von Holzgas, als auch bei dessen Verwertung. Weiterhin werden Hinweise zur Errichtung und zum Betrieb von Vergasungsanlagen gegeben. Sie beinhaltet darüber hinaus praktische Handreichungen, um baurechtliche Genehmigungsverfahren zu absolvieren und im Vorfeld entsprechende Einstufungen vorzunehmen.

Anwendungsbereich

Gegenstand dieser Richtlinie ist die thermochemische Vergasung von naturbelassenem Holz und von naturbelassener holziger Biomasse zum Zwecke der Nutzung des Produktgases in Kolbenmaschinen zur innermotorischen Verbrennung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). „Naturbelassen“ ist ein Holz dann, wenn es nicht oder nicht nennenswert mit Schadstoffen in Berührung gekommen ist, und wenn es nur mechanisch bearbeitet wurde.

Angelehnt an 1. BImSchV, § 3, Abs. 1, Nr. 4, 5 und 5a gehören zu den Brennstoffen, die diesen Kriterien gerecht werden:

  1. Hackschnitzel aus naturbelassenem Holz einschließlich anhaftender Rinde (sowie Reisig und Zapfen); DIN EN ISO 17225-4 liefert dazu Hinweise
  2. naturbelassenes Holz in Form von Sägemehlspänen, Schleifstaub sowie Rinde
  3. Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder in Form von Holzpellets nach DIN EN ISO 17225-2 sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität

Diese Richtlinie gilt nicht für naturbelassenes Altholz (im Sinne von § 2 Nr. 3 und Nr. 4 AltholzV). Seine vormalige Verwendung prädestiniert es für eine stärkere Belastung mit Schadstoffen als die genannten Brennstoffe. Für seine Verwendung in Biomassevergasung gemäß VDI 3461 würden engmaschigere Sicherungssysteme als die hier vorgesehenen benötigt.

Ebenfalls nicht Teil des Anwendungsbereiches dieser Richtlinie ist die Produktion von Synthesegas, das mit dem Ziel einer weiteren Verarbeitung zu Chemierohstoffen oder Flüssigtreibstoffen hergestellt wird.

Aus dem Inhalt

  • Anwendungsbereich
  • Begriffe
  • Formelzeichen und Abkürzungen
  • Grundlagen der Biomassevergasung
  • Aufbau und Stand der Technik von Anlagen zur Vergasung von naturbelassenem Holz
  • Möglichkeiten zum Vermeiden und Vermindern sowie Ableiten von Emissionen
  • Vermeidung, Verminderung und Entsorgung fester und flüssiger Rückstände
  • Sonstige Emissionen
  • Messen und Bewerten der Emissionen
  • Hinweise zur sicherheitstechnischen Ausrüstung und für Maßnahmen zum Arbeitsschutz
  • Bewertungskenngrößen für Planung und Betrieb (Gütekriterien)
  • Anhang A: Genehmigungsrechtliche Einstufung von Holzvergasungsanlagen
  • Anhang B: Erforderliche Unterlagen und Angaben in baurechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Anhang C: Beschreibung des Entwicklungsstands von Vergasungsanlagen
Inhaltsverzeichnis
ICS
13.040.40
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