Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt zur vergleichenden energiebezogenen Bewertung von Emissionen bei der thermischen Abfallbehandlung eine Bilanzierungsmethode mit definierten Bilanzräumen, die alle für die Bilanzierung erforderlichen zu- und abgeführten Stoff- und Energieströme betrachtet. Sie ermöglicht damit eine eindeutige energiebezogene Bewertung der Emissionen der thermischen Abfallbehandlung im Vergleich mit anderen Prozessen zur Energie- oder Stoffumwandlung. Durch die Erweiterung des Emissionsbegriffs auf den Ausstoß klimarelevanter Stoffe wird eine normierte Bewertung der Be- oder Entlastung der CO2-Bilanz durch Verbrennung und Substitution fossiler Energieträger erleichtert. Wie in der Verfahrenstechnik allgemein üblich, werden für den Vergleich der Energieumwandlungen Kennwerte herangezogen und für in Betrieb befindliche Anlagengruppen der thermischen Abfallbehandlung beispielhaft dokumentiert.