Kurzreferat
Die Richtlinie definiert, in Ergänzung zur Richtlinie VDI 3459 Blatt 1, die für den Schwerpunkt der biologischen Behandlung von Abfällen verwendeten Begriffe, um die allgemeingültige Definition in ihren speziellen Kontext stellen zu können und diese Begriffe gegeneinander abzugrenzen. Die Richtlinie hilft dem Anwender, einen sprachlichen und inhaltlichen Konsens herbeizuführen. Mithilfe dieser Richtlinie wird ein einheitliches Verständnis bei der Anwendung gleicher Begriffe sowie Beschreibung technischer Sachverhalte auf dem Gebiet der Abfall- und Energiewirtschaft ermöglicht.