Kurzreferat
Gegenstand der Richtlinie sind Techniken und Maßnahmen zum Umweltschutz bei Anlagen zur Serienlackierung von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen. Der Hauptzweck der Serienkarosserielackieranlagen ist die Applikation der Oberflächenbeschichtung, die sowohl den qualitativen als auch ästhetischen Ansprüchen der Kunden genügen muss. Sie besteht aus mehreren Schichten, die in der Lackieranlage in aufeinanderfolgenden Prozessschritten aufgetragen werden. Die in dieser Richtlinie beschriebenen Prozesse, Materialtypen, Anlagen und Verfahrensweisen werden in Deutschland eingesetzt oder könnten bei wesentlichen Änderungen bzw. beim Neubau von Anlagen zum Einsatz kommen. Dabei gibt es eine Vielfalt von technischen Lösungen, das heißt eine Kombinationen der beschriebenen einzelnen Techniken, die sich hinsichtlich einzelner Um-weltaspekte durchaus voneinander unterscheiden, aber insgesamt zu einem hohen Umweltschutzniveau der Lackieranlagen führen. Die Emissionsdaten und vergleichbare Angaben dieser Richtlinie werden in die Beste-Verfügbare-Technik-Merkblätter (BVT-Merkblätter) insbesondere zur Oberflächenbeschichtung mithilfe von organischen Lösemitteln beim europäischen Sevilla-Prozess eingebracht.