Kurzreferat
Biegebauteile weisen verfahrensbedingt spezifische Merkmale auf. Alle Ausprägungen dieser Biegemerkmale und die Qualitätsansprüche mitsamt Toleranzen müssen definiert und geprüft werden, um ein Biegebauteil als Ausschuss- oder Gutteil einordnen zu können. Für die Bewertung der zulässigen Ausprägung von Merkmalen am Biegebauteil werden in dieser Richtlinie die Prüfmerkmale definiert und im Anschluss Methoden zur Aufnahme der Prüfmerkmale aufgezeigt. Für die jeweiligen Prüfmethoden werden Hinweise zur Durchführung einer Prozesseignung nach VDA Band 5 gegeben.