Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt ein einheitliches Vorgehen, um den sicheren Betrieb von additiven Fertigungsanlagen, die Metallpulver mit dem Laser-Strahlschmelzverfahren verarbeiten, zu gewährleisten. Die Relevanz und Anwendbarkeit bestehender Vorschriften benachbarter Technologiefelder wird im Einzelfall bewertet. Die Richtlinie gilt für Laser-Stahlschmelzanlagen mit CE-Kennzeichen, die für den sicheren Betrieb gekapselt sind. Betreiber von Laser-Strahlschmelzanlagen sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Hierbei dient die Richtlinie als praxistaugliche und verständliche Unterstützung. Die Richtlinie wendet sich vorrangig an Betreiber von Laser-Strahlschmelzanlagen und an Personen oder Unternehmen, die die Beschaffung und den Betrieb einer entsprechenden Anlage mit Metallpulver planen. Die Richtlinie wendet sich auch an Organisationen, die Betreiber dieser Anlagen bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen beraten, an Lieferanten von Anlagen und von Ausrüstung zum sicheren Betrieb sowie an Logistikdienstleister für die Handhabung von Gefahrgut.