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Technische Regel [AKTUELL]
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VDI 3405 Blatt 2.2 „Additive Fertigungsverfahren – Laser-Strahlschmelzen metallischer Bauteile – Materialkenndatenblatt Nickellegierung Werkstoffnummer 2.4668“ wurde aufbauend auf der Richtlinie VDI 3405 Blatt 2 erarbeitet, die das pulverbettbasierte Laser-Strahlschmelzen metallischer Bauteile als additives Fertigungsverfahren behandelt und Materialkenndaten des Werkzeugstahls 1.2709 zur Verfügung stellt.
VDI 3405 Blatt 2.2 zeigt die in einem Ringversuch ermittelten Materialkennwerte von additiv hergestellten Bauteilen aus der Nickellegierung Werkstoffnummer 2.4668. Dabei wurden die in VDI 3405 Blatt 2 beschriebenen Prüfverfahren und -methoden angewandt.
Da es sich dabei ausschließlich um Verfahren handelt, die dem anerkannten Stand der Technik entsprechen, ist der Vergleich mit den Kenndaten von herkömmlichen Fertigungsverfahren möglich.
Anwendungsbereich von VDI 3405 Blatt 2.2
Die Richtlinie VDI 3405 Blatt 2.2 gilt für Bauteile aus der Nickellegierung Werkstoffnummer 2.4668, die mit dem Laser-Strahlschmelzen hergestellt wurden.
Bei der Anwendung von VDI 3405 Blatt 2.2 zu beachten: Normative Verweise
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieser Richtlinie erforderlich:
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