Kurzreferat
Die generativen Fertigungsverfahren/Rapid-Technologien sind fester Bestandteil des Produktentstehungsprozesses. Sie werden für die Herstellung von Prototypen, Werkzeugen und Serienteilen eingesetzt. Das Anwendungsspektrum dieser Querschnittstechnologie umfasst heute neben der Technik Gebiete wie Architektur, Medizin und reicht bis hin zur Archäologie und Kartografie. Im Zuge der teils stürmischen Entwicklung haben sich unterschiedliche Begriffe gebildet, die häufig nicht eindeutig definiert und abgegrenzt sind. Darüber hinaus bietet der Markt verschiedene Verfahren an, deren Chancen und Grenzen hinsichtlich ihrer Anwendung nicht immer deutlich zu erkennen sind. Ziel der Richtlinie ist es, dem Anwender (Auftraggeber) und dem Hersteller (externer wie interner Dienstleister) praxiserprobte Hinweise und Empfehlungen zu geben, die Kommunikation zwischen Kunde und Lieferant zu verbessern und zu einer verbindlichen Leistungsgestaltung und einer reibungsfreien Abwicklung beizutragen. Die Richtlinie - grenzt die generativen Verfahren von den konventionellen Verfahren ab, - ermöglicht eine bessere Bewertung verschiedener generativen Verfahren, - nennt die Qualitätsmerkmale verschiedener Verfahren, - gibt entsprechende Prüfverfahren an, - empfiehlt den Umfang und Inhalt von - Prüfungen und - Liefervereinbarungen. Die Richtlinie ist überall dort anwendbar, wo generative Verfahren eingesetzt werden. Das betrifft vor allem die Bereiche: - Herstellung von generativen Fertigungsanlagen und deren Zubehör inklusive Software - Materialentwicklung und -vertrieb - Generative Fertigung von Bauteilen, Werkzeugen und Endprodukten - Einsatz dieser Bauteile, Werkzeuge und Endprodukte.