Kurzreferat
Die Richtlinie dient der Erstellung von Wartungs-/Inspektionsplänen und den zugehörigen Arbeitsplänen unter Berücksichtigung von Anlagen- und Arbeitssicherheit, Durchführungsdauer, Wirtschaftlichkeit von Instandhaltungsmaßnahmen und termingerechte Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, Regeln und Richtlinien. Sie stellt den Stand der Technik zur Erstellung von Arbeitsplänen sowie deren Einbindung in Wartungs-/Inspektionsplänen dar. Instandhaltung richtet sich inzwischen an den Prozessabläufen aus und wird entsprechend in den IT-Instandhaltungs-, -Planungs- und -Steuerungssystemen abgebildet. In der Richtlinie werden typische Minimalanforderungen zu den Inhalten, aber auch Vorgehensweisen zur Abbildung komplexer Funktionalitäten und Prozesserfordernisse aufgezeigt. Die Richtlinie gilt für alle technischen Investitionsgüter, die während ihrer Nutzungsdauer Instandhaltungs- und Prüfmaßnahmen erfordern. Sie gibt Hinweise für instandhaltungsbezogene Maschinendokumentation und hilft bei der Erstellung von betriebsbezogenen Instandhaltungsunterlagen über den gesamten Lebenszyklus bei Prüfungen und Maßnahmen nach gesetzlichen Regelwerken und Verordnungen, Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen, geplante oder präventive Instandsetzungsmaßnahmen mit Anlagenabstellungen, wiederkehrende Qualitätssicherungsmaßnahmen mit Instandhaltungsbeteiligung. Die Richtlinie beschreibt nicht die Gestaltung von Instandhaltungsplanungs- und Steuerungssystemen, sondern die benötigten Funktionalitäten. Sie erläutert Verwendung und Ausgestaltung von Arbeitsplänen und die Einbindung in Wartungs-/Inspektionspläne. Standards bewirken Verbesserungen bei der Kommunikation mit dem Hersteller, der Integration in Instandhaltungsplanungs- und Steuerungssysteme und der Übernahme von Herstellerunterlagen in die Betriebsinstandhaltung.