Wir sind telefonisch für Sie erreichbar!

Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

DIN Media Kundenservice
Telefon +49 30 58885700-70

Technische Regel [AKTUELL]

VDI 2879:2018-09

Inspektion von Anlagen und Gebäuden mit UAV (Flugdrohnen)

Englischer Titel
Inspection of installations and buildings with UAVs (unmanned aerial vehicles)
Ausgabedatum
2018-09
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
27

ab 98,10 EUR inkl. MwSt.

ab 91,68 EUR exkl. MwSt.

Format- und Sprachoptionen

PDF-Download
  • 98,10 EUR

Versand (3-5 Werktage)
  • 109,00 EUR

Mit dem Normenticker beobachten

Diese Option ist erst nach dem Login möglich.
Einfach Abo: Jetzt Zeit und Geld sparen!

Dieses Dokument können Sie auch abonnieren – zusammen mit anderen wichtigen Normen Ihrer Branche. Das macht die Arbeit leichter und rechnet sich schon nach kurzer Zeit.

Sparschwein_data
Abo Vorteile
Sparschwein Vorteil 1_data

Wichtige Normen Ihrer Branche, regelmäßig aktualisiert

Sparschwein Vorteil 2_data

Viel günstiger als im Einzelkauf

Sparschwein Vorteil 3_data

Praktische Funktionen: Filter, Versionsvergleich und mehr

Ausgabedatum
2018-09
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
27

Schnelle Zustellung per Download oder Versand

Sicherer Kauf mit Kreditkarte oder auf Rechnung

Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung

Kurzreferat
Drohnen sind Nutzlast tragende, fernsteuerbare Komponenten in der Fernerkundung, die zu Lande, im Wasser oder in der Luft ihre Aufgaben erfüllen. Drohnen im Sinne dieser Richtlinie sind fliegende Drohnen, namentlich Multikopter und Flächendrohnen verschiedener Bauformen, Größe und Leistung, die für die Fernerkundung von technischen Objekten mit verschiedenen, dafür mitgeführten Sensoren eingesetzt werden. Die Abkürzung UAV, für Unmanned Aerial Vehicle, bezeichnet an sich ein unbemanntes Luftfahrzeug. Eine Drohne ist die fliegende Komponente eines UAS (Unmanned Aerial System) oder RPAS (Remote Piloted Aerial System), eines Drohnensystems, das neben der Drohne auch Kommandogerät für die Steuerung der Drohne, die Sensorik, Systeme für die Datenübertragung (Boden/Bord oder zu anderen Empfängern der Erkundungsergebnisse), sowie Komponenten für Betrieb, Wartung und Transport beinhaltet. Diese Systeme werden inzwischen verstärkt im Bereich Instandhaltung eingesetzt und dort gezielt zur Sichtkontrolle von Anlagen oder Gebäuden, die schlecht oder nur mit großem Aufwand besichtigt werden können (z.B. Anlagen der Prozesstechnik, Kraftwerke, PV-Anlagen, Kühltürme, Kamine, Überlandleitungen). Auch in Gebäuden werden Drohnen für Inspektions- und Vermessungsaufgaben eingesetzt. Die Richtlinie beschreibt die Einsatzgebiete und die Randbedingungen rund um den Einsatz von Drohnen, u.a. Aufstiegsgenehmigungen (auch die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Luftrecht, Versicherung, Pilotenausbildung usw.), die Drohnen (Gewicht, Ausstattungsvarianten usw.) und ihre Sensorik (Kamera, Scanner- und Messsysteme usw.). Zielgruppe für die Richtlinie sind sowohl Betreiber von Anlagentechnik, die entweder selbst Drohnen einsetzen oder über Dienstleister ihre Anlagen und Gebäude befliegen lassen sowie die Dienstleister selbst.
Inhaltsverzeichnis
ICS
03.080.10, 03.220.50, 49.020
Auch enthalten in
Lade Empfehlungen...
Lade Empfehlungen...