Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt den Gestaltungsprozess für modulare Anlagen und definiert die grundlegenden Begriffe für Auslegung und Design von modularen Anlagen. Sie gibt Hilfestellungen für Charakterisierung, Gestaltung und Bau von modularen Anlagen im kontinuierlichen und diskontinuierlichen Betrieb in der pharmazeutischen, chemischen, biotechnologischen und petrochemischen Industrie. Die hier beschriebenen Aspekte beziehen sich im Wesentlichen auf die betrieblichen Anforderungen. Es werden Anforderungen an die umgebende Infrastruktur und verschiedenen Einsatzbereiche festgelegt. Weiterhin legt diese Richtlinie die Anforderungen für eine grundlegende Dokumentation von modularen Anlagen fest. Diese Richtlinie unterstützt die Betreiber bei der Formulierung der Spezifikation der modularen Elemente und ihrer Funktionen, sodass aus den verfügbaren modularen Elementen eine zielgerichtete Auswahl erfolgen kann. Diese Richtlinie unterstützt die Hersteller bei der Zusammenstellung und Dokumentation der modularen Elemente, sodass möglichst vielfältige Einsatzmöglichkeiten gewährleistet sind. Die Richtlinie richtet sich an Behörden; Prüfinstitute; Anlagenbauer, Apparatehersteller, Modulhersteller; Messtechnikhersteller; Betreiber; Automatisierer, Systemintegratoren; Hochschulen, Forschungsinstitute; Anlagenplaner, Planungsdienstleister; Logistik, Supply-Chain, Utility-Versorger (Gas, Druckluft etc.).