Die Richtlinie gilt für Zurrmittel zur Ladungssicherung von Lasten im gewerblichen Straßengüterverkehr; ausgenommen Kombiverkehre. Sie umfaßt die Mehrweg-Zurrmittel: Zurrgurte aus synthetischen Fasern, Zurrketten und Zurrdrahtseile, jeweils mit Spann- und Verbindungselementen.