Kurzreferat
Die Richtlinie betrachtet Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger (beinhaltet auch Sattelkraftfahrzeuge sowie Spezialfahrzeuge), die für den Transport von gewickeltem Stahlblech, Grobblech, paketierten Blechen und Formstahl eingesetzt werden. Sie ist bestimmt für Absender, Verlader, Fahrer, Fahrzeughalter und diejenigen, die kraft Gesetz, Verordnung, Vertrag oder anderem Regelwerk für die Ladungssicherung und den sicheren Transport verantwortlich sind. Schienen-, See- und Lufttransport sind aus dem Anwendungsbereich ausgenommen und weiteren Richtlinien oder Normen vorbehalten. Die Vielfalt der unter diese Richtlinie fallenden Stahlprodukte und die Zusammenstellung der Transporte mit einzelnen Produkten sowie die Vielzahl der Ladungssicherungsmöglichkeiten und Spezialfahrzeuge kann nicht umfassend berücksichtigt werden. Nachweisbar mindestens gleichwertige Ladungssicherungen können ebenso eingesetzt werden.