Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für alle in Abschnitt 1.2 genannten Fahrzeuge, die für den Transport von Absetzbehältern nach Abschnitt 1.3 für Absetzkipperfahrzeuge eingesetzt werden. Sie ist bestimmt für Absender, Verlader, Fahrer, Fahrzeughalter und diejenigen, die kraft Gesetzes, Verordnung, Vertrags oder anderen Regelwerks für die Ladungssicherung und den sicheren Transport verantwortlich sind. Die Verantwortungsbereiche leiten sich ab aus den nationalen Vorschriften, den gesetzlichen Bestimmungen sowie aus den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften anderer Länder im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr. Schienen-, Binnenschiff-, See- und Lufttransport sind aus dem Anwendungsbereich ausgenommen und unterliegen separaten Richtlinien oder Normen. Nachweisbar gleichwertige Ladungssicherungen oder solche, die eine bessere Sicherung erreichen, können ebenso eingesetzt werden. Die Grundlage für diese Richtlinie sind die Richtlinien VDI 2700, VDI 2700 Blatt 2, Blatt 3.1, Blatt 3.2 und Blatt 4. Diese Richtlinie betrachtet ausschließlich die Sicherung von Absetzbehältern auf ihren Trägerfahrzeugen. Die Ladung im Absetzbehälter muss nach den Vorgaben der Richtlinie VDI 2700, Abschnitt 3.7.3 ff. ausreichend gesichert sein.