Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für Transporter bis 7,5 t zGM1 gemäß Abschnitt 3.1, unabhängig davon, ob sie mit einem Kastenaufbau, Kofferaufbau oder Pritschenaufbau ausgestattet sind sowie für mitgeführte Anhänger. Sie ist bestimmt für Absender, Frachtführer, Verlader, Fahrzeughalter, Fahrzeugführer und diejenigen, die kraft Gesetzes, Verordnung, Vertrages oder anderem Regelwerks für die Ladungssicherung und den sicheren Transport verantwortlich sind. Die Verantwortungsbereiche leiten sich ab aus den nationalen Vorschriften, den gesetzlichen Bestimmungen sowie aus den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften anderer Länder im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr und folgen den jeweils gültigen Regeln der Technik. den jeweils gültigen Regeln der Technik. Die Vielfalt der Fahrzeugvarianten, der Hilfsmittel und deren Kombinationsmöglichkeiten, sowie die Vielzahl der Ladungssicherungsmöglichkeiten kann nicht umfassend berücksichtigt werden. Nachweisbar gleichwertige Ladungssicherungen oder solche, die eine bessere Sicherung erreichen, können daher ebenso eingesetzt werden. Die korrekte Bemessung, Kombination und Umsetzung von Maßnahmen zur Ladungssicherung muss für den spezifischen Einzelfall von den dafür Verantwortlichen vorgenommen werden. Gefährdung von Personen oder Beeinträchtigungen des Fahrzeugfahrverhaltens sind auszuschließen. Die Herstellerangaben über Einsatzmöglichkeiten und Festigkeiten der Fahrzeugaufbauten, sowie der Ladungssicherungshilfsmittel sind zu beachten. Hinweise zu Hilfsmitteln zur Bildung von Ladeeinheiten, z. B. Stretchfolie, Schrumpffolie oder Umreifungsbänder, finden sich in der Richtlinie VDI 3968. Schienen-, See- und Lufttransport sind von dem Anwendungsbereich ausgenommen. Ähnliches gilt für den Kombinierten Ladungsverkehr, sofern dafür besondere Bestimmungen gelten, z. B. die Richtlinie VDI 2700 Blatt 7 oder die Ladungssicherungsvorschriften der Railion Deutschland AG. Für diese Fälle muss die Ladung beim Übergang auf den anderen Verkehrsträger gegebenenfalls anforderungsgerecht nachgesichert werden. Die Grundlage für diese Richtlinie bildet die Richtlinie VDI 2700 und die Richtlinienreihe VDI 3968.