Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik für Schnitzeltrocknungsanlagen in Zuckerfabriken. Der Anwendungsbereich erstreckt sich dabei vom Ausgang der Extraktion bis zum Abschluss der Schnitzeltrocknung. Ausgangsrohstoff für die Zuckergewinnung sind in der Bundesrepublik Deutschland die Zuckerrüben. Die aktualisierte Richtlinie stellt ausführlich die Emissionen und ihre beeinflussenden Parameter dar. Die emissionsmindernden Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt werden im Sinne des integrierten Umweltschutzes bewertet. Außerhalb dieses Anwendungsbereichs entstehen bei der Zuckerherstellung aus Rüben ammoniakhaltige Carbonatationsgase. In einigen Anlagen dieses Anwendungsbereichs mit Hochtemperaturtrocknungsanlagen wird dieses ammoniakhaltige Carbonatationsgas in die Brennkammer eingeleitet und einer selektiven, nicht katalytischen Reaktion (SCNR-Verfahren) unterzogen. Dabei wird das Ammoniak eliminiert. Die Verfahrenstechnik der Trocknung von extrahierten Rübenschnitzeln bleibt dadurch unverändert. Die Richtlinie enthält ferner eine messtechnische Anleitung zum Prüfen auf Einhaltung der einschlägigen Emissionsbegrenzungen.