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Erstellen und Anwenden von Auftraggeber-Informations-Anforderungen und BIM-Abwicklungsplänen: Prinzipien, Inhalte und Methodik
„Informationen sind das Gold des 21. Jahrhunderts“ – dieser Ausspruch gilt insbesondere auch für die BIM-Methode. Sie basiert auf einem klugen, dynamischen Austausch von Daten, von Echtzeitdaten und daraus erschaffenen Simulationen. Doch welche Daten für welchen BIM-Prozess zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind, ist für den Laien nicht immer ersichtlich, und auch für den BIM-Profi steht die Bedarfsanalyse an erster Stelle. Zur Rolle des Auftraggebers im BIM-Projekt gehört die Anforderung der Daten, die er für seine Zwecke benötigt. Diese ist unter dem Begriff „Auftraggeber-Informations-Anforderungen“ (AIA) bekannt. Die AIA beinhaltet die Informationsfülle und die Informationstiefe, die gebraucht wird. Für ihre Erstellung gelten eigene Regeln, die sich in dieser Richtlinie wiederfinden. Im engen Zusammenhang zur AIA steht der BIM-Abwicklungsplan (BAP). Er bildet die Grundlage für die Informationserstellung, und ohne ihn ist die Realisierung von BIM-Projekten praktisch nicht möglich. Der BAP gehört zu den Kernelementen der Methode BIM. Auch der BAP ist Gegenstand der vorliegenden VDI-Richtlinie, die sich an Bauherren, Planungs- und Baubeteiligte und Verantwortliche in Betrieb und Instandhaltung im Zusammenhang mit BIM-Prozessen richtet.
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 2552 Blatt 10 sind die Erstellung von Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) und die damit verbundene Beschaffung von Daten und Informationen. VDI 2552 Blatt 10 dient als Leitfaden und Anleitung zur Erstellung von AIA. Der zweite Schwerpunkt dieser VDI-Richtlinie ist der BIM-Abwicklungsplan (BAP). Auch zu seiner Erstellung gibt die Richtlinie die nötigen Anweisungen.
VDI-Richtlinie 2552 Blatt 10 gibt Hinweise zu den Zielen und Prinzipien von AIA. Sie benennt die erforderlichen Inhalte einer AIA, und führt in die Methodik der AIA-Erstellung ein. Analog dazu enthält die Richtlinie Informationen zu den Zielen und Prinzipien eines BAP, zu dessen Inhalten, seiner Struktur und Methodik.
Die Richtlinie setzt AIA und BAP in einen gemeinsamen Kontext und beschreibt deren Rollen und Verknüpfungen bei Ausschreibungen, Angeboten, Eignungsnachweisen und -anforderungen.
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